bei allen Wettbewerben außer dem STÖRMTHALER ist Windschattenfahren verboten.
bei Rennen mit Windschattenfreigabe gilt die DTU-Sportordnung §31 • es gilt §§ 36/37 SpO
die Staffeln VINETA bestehen aus mindestens 2 Teilnehmern (Mindestalter 14 Jahre), die die Strecken unter sich verteilen; Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen keine zwei
Einzeldisziplinen nacheinander absolvieren
beim Einsteigertriathlon VINETA und Staffeln VINETA sind Startpassinhaber der DTU/ITU nicht zugelassen und das Windschattenfahren ist verboten
bei allen Wettbewerben sind Rennräder erlaubt, aber keinerlei Zeitfahrmaterial , wie z.B. Zeitfahrrad, Zeitfahrhelm, Scheibenräder, Triathlonlenker mit oder ohne Auflieger, eine
Nichtbefolgung führt zur Disqualifikation - auch im Nachgang
die Zeitnahme inkl. der Splittzeiten erfolgt über einen kontaktlosen Mehrweg-Transponder am Fuß, der im Zielbereich zurückzugeben ist. Bei Verlust und Nichtabgabe erheben wir eine Gebühr von
70 € je fehlendem Transponder
für jeden erfolgreichen Finisher gibt es eine Medaille • die drei Erstplatzierten m/w jedes Wettbewerbes erhalten Urkunden und Sachpreise • bei den Staffelwettbewerben erhalten die drei
Erstplatzierten Urkunden und Sachpreise